Vielleicht haben Sie ja von der Diskussion bezüglich der ursprünglich geplanten Einschränkung der Panoramafreiheit durch das EU-Parlament gehört. Glücklicherweise wurde am 9. Juli 2015 in Straßburg eine EU-weite Vereinheitlichung zuungunsten privater und kommerzieller Fotografien abgelehnt.
„Panoramafreiheit“ bedeutet im Allgemeinen, dass Bau- und Kunstwerke, die im öffentlichen Raum mit dem Zweck errichtet wurden, dauerhaft dort zu verbleiben, ohne Einschränkungen für private und kommerzielle Zwecke gemalt, fotografiert sowie elektronisch und analog veröffentlicht werden können. Nationale Regelungen bestehen aber weiterhin.
Doch was müssen Sie konkret beachten, wenn Sie im Urlaub zum Beispiel die Tower-Bridge in London, den Eiffelturm in Paris bei Tag und bei Nacht oder die kleine Meerjungfrau in Kopenhagen fotografieren wollen? Ein paar erläuternde Beispiele für Deutschland und einige europäische Staaten:
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