Der Gutschein-Knigge – Bildmeter-Blog

Der Gutschein Knigge – Teil 1

Wie Sie natürlich schon lange wissen, bieten wir bei Bildmeter auch Gutscheine in verschiedenen Preiskategorien an, die selbstverständlich auch frei kombiniert werden können. Unserer Meinung nach eine tolle Möglichkeit, netten Menschen eine einzigartige und ausgesprochen individuelle Freude zu machen.

Gutschein-Schenker haben aber bisher immer noch ein wenig den Ruf, es sich gerne zu einfach zu machen. Statt sich angemessen den Kopf zu zerbrechen, was die Empfänger wohl als besonders persönliches Präsent akzeptieren würden, laden sie schlicht einen Gutschein aus dem Internet herunter oder stöbern in den Gutschein-Ständern, die sich mittlerweile an jeder Supermarkt-Kasse vor der Quengelwaren-Auslage finden lassen.

Die Rückmeldungen unserer Kunden widerlegen diese Vorurteile aber deutlich, was wir zum Anlass genommen haben, uns ein wenig Gedanken über passende oder unpassende Gutschein-Geschenke zu machen und zu recherchieren. Entstanden ist daraus dieser kleine Gutschein-Knigge in zwei Teilen, wir möchten heute mit den passenden oder unpassenden Gelegenheiten beginnen, der nächste Teil widmet sich dann den geeigneten „Darreichungsformen“.

 

Passende Gelegenheiten für einen Gutschein:

  • Der Empfänger oder die Empfängerin hat ausdrücklich darum gebeten.
  • Man wurde sehr kurzfristig eingeladen und hatte schlichtweg keine Zeit mehr, ein Ladengeschäft aufzusuchen.
  • Das Wunschgeschenk ist wider Erwarten ausverkauft und/oder hat längere Lieferzeiten.
  • Es handelt sich um ein ausschliesslich digital verfüg- oder konfigurierbares Geschenk wie ein Musik-Download, ein Bildmeter oder ein eBook.
  • Sie sind bereits in der Verlegenheit, ein Geschenk überreicht zu haben, das ein paar Minuten zuvor von jemand anderem mitgebracht wurde. Dann können Sie dem Empfänger den Umtausch abnehmen und stattdessen lieber einen Gutschein nachreichen. Gerne auch einen digitalen Gutschein-Code per E-Mail für Online-Versandhändler.
  • Der Empfänger pflegt einen extrem ausgefallenen Geschmack und Sie haben bereits in der Vergangenheit komplett daneben gelegen.
  • Sie möchten einem Kind etwas schenken, das Sie schon länger nicht gesehen haben. Die Geschmäcker von Jungs und Mädchen, besonders im Alter von 4 bis 15 Jahren ändert sich fast täglich, da kann man sogar als Elternteil böse Überraschungen erleben.

 

Unpassende Gelegenheiten für einen Gutschein:

  • Der Empfänger oder die Empfängerin hat ausdrücklich um ein physisches Geschenk gebeten.
  • Es werden Blumen erwartet.
  • Es handelt sich um einen Geschenkwunsch von einem Hochzeitstisch.
  • Das Geschenk ist Teil eines Ensembles oder eines Baukastensystems, das ohne dieses Teil nicht funktioniert oder unvollständig ist.
  • Die anderen Gäste haben sich verabredet, Geld zu schenken.
  • Sie kommen von einer Reise zurück und es wird erwartet, dass Sie ein Andenken oder eine regionale Spezialität mitbringen.

 

Diese Aufzählung ist sicher noch nicht zu 100 Prozent vollständig, wir freuen uns natürlich sehr, wenn Sie uns Ihre Anregungen oder Ergänzungen mitteilen. Der zweite Teil folgt demnächst an dieser Stelle.

Einen fröhlichen 1. Mai wünscht Ihnen das gesamte Bildmeter-Team!

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  1. […] 30. April haben wir Ihnen unsere Erfahrungen und Eindrücke zu passenden und unpassenden Gelegenheiten für einen Gutschein als Geschenk mitgeteilt. Heute geht […]

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